Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NT-TECH UG (haftungsbeschränkt)
für Kundenprojekte (individuelle Softwareentwicklung / IT-Dienstleistungen)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen der NT-TECH UG (haftungsbeschränkt) i.G., Eichendorffstraße 22, 65520 Bad Camberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dennis Broicher ("NT-TECH", "wir"), und ihren Auftraggebern ("Kunde") über die Entwicklung von Software, individuellen IT-Lösungen sowie damit verbundene Dienstleistungen ("Leistungen"), soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Kunden können sowohl Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ("B2B") als auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ("B2C") sein. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet ("nur B2B" / "nur B2C").
(3) Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn NT-TECH ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht – dies gilt gegenüber Unternehmern.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich für einmalige Projektarbeit (individuelle Auftragsentwicklung). Für laufende Wartungs-, Support- oder Service-Level-Vereinbarungen ("Wartungsverträge/SLA") gelten die Bedingungen des jeweiligen gesondert abgeschlossenen Wartungsvertrags; soweit dieser keine abweichende Regelung trifft, gelten die vorliegenden AGB ergänzend.
§2 Vertragsschluss
(1) Grundlage jedes Vertrags ist das individuelle Angebot von NT-TECH, das Leistungsumfang, Vergütung und Termine beschreibt.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot im NT-PORTAL durch Klick auf die vorgesehene Bestätigungsfunktion annimmt. Zu Beweiszwecken werden dabei Zeitstempel, IP-Adresse des Kunden sowie ein Hash-Wert des bestätigten Angebotsinhalts gespeichert.
(3) Die elektronische Bestätigung nach Abs. 2 ersetzt eine handschriftliche Unterschrift, soweit für den jeweiligen Vertragsgegenstand keine gesetzliche Formvorschrift entgegensteht.
§3 Leistungsumfang
(1) Umfang, Inhalt und Spezifikation der zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung.
(2) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss ("Change Requests") bedürfen der Textform und können zu einer Anpassung von Vergütung und Terminen führen.
(3) NT-TECH ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen. NT-TECH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden und haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen im gleichen Umfang wie für eigenes Handeln.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt NT-TECH alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Rückmeldungen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete oder unterbliebene Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; NT-TECH kann hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.
§5 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Unterlagen, Geschäftsdaten) vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort. Sie entfällt für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Ist für ein Projekt eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen, geht diese als speziellere Regelung den Bestimmungen dieses §5 vor.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten (z. B. Pauschalpreis, Ratenzahlung nach Meilensteinen, Abschlagszahlungen) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Enthält das Angebot keine abweichende Regelung, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (§ 288 BGB). Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden.
(4) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch (per E-Mail als PDF) gestellt; einer Papierrechnung bedarf es nicht, soweit der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ansprüche von NT-TECH aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§7 Termine und Fristen
(1) Im Angebot genannte Zeit- und Terminangaben sind, sofern nicht ausdrücklich als "verbindlich" oder "Fixtermin" bezeichnet, unverbindliche Schätzungen und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Fixgeschäft im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB dar.
§8 Höhere Gewalt
(1) Können NT-TECH vereinbarte Leistungen aufgrund von Umständen außerhalb ihres Einflussbereichs nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringen (insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik sowie erhebliche, nicht von NT-TECH zu vertretende Ausfälle zentraler Infrastruktur-/Hosting-Anbieter), ist NT-TECH für die Dauer und im Umfang der Störung von der jeweiligen Leistungspflicht befreit.
(2) NT-TECH informiert den Kunden über den Eintritt eines solchen Umstands sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Termine unverzüglich in Textform. Vereinbarte Termine verschieben sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
§9 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Arbeitsergebnissen bei NT-TECH.
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit im Angebot nichts anderes (z. B. ausschließliches Nutzungsrecht gegen gesonderte Vergütung) vereinbart ist.
(3) Für vorbestehende, generische Bausteine, Frameworks, Bibliotheken oder Tools, die nicht ausschließlich für den Kunden entwickelt wurden, verbleiben die Rechte bei NT-TECH bzw. dem jeweiligen Lizenzgeber; der Kunde erhält hieran lediglich ein Nutzungsrecht im Umfang des gelieferten Gesamtwerks.
(4) NT-TECH darf das Projekt als Referenz benennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
§10 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung zeigt NT-TECH dem Kunden die Fertigstellung in Textform an und stellt ihm die Ergebnisse zur Prüfung zur Verfügung.
(2) Der Kunde nimmt die Leistung ab, indem er das gemeinsame Abnahmeprotokoll unterzeichnet, oder – falls kein Abnahmeprotokoll erstellt wird – indem er die Leistung nutzt, ohne innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel in Textform zu rügen. Auf diese Rechtsfolge weist NT-TECH bei der Fertigstellungsanzeige gesondert hin.
(3) Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist nach §11; zugleich wird die vereinbarte Restvergütung fällig, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
§11 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen entsprechend dem im Angebot bezeichneten Vertragstyp (Werk- bzw. Dienstvertrag).
(2) Mängel sind unverzüglich in Textform mit hinreichender Beschreibung anzuzeigen. NT-TECH ist vorrangig Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
§12 Haftung
(1) NT-TECH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme der zum Zeitpunkt des Schadensfalls bestehenden Berufshaftpflichtversicherung von NT-TECH, mindestens jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust.
§13 Kündigung
(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen (§ 648 BGB). NT-TECH behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Zur Vereinfachung wird pauschal vermutet, dass NT-TECH 20 % der auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung erspart; beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Betrags vorbehalten.
(2) NT-TECH kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Mahnung oder bei wiederholt fehlender Mitwirkung des Kunden nach § 4.
(3) Bereits erbrachte Teilleistungen werden nach dem tatsächlichen Bearbeitungsstand bzw. Aufwand abgerechnet.
(4) Nach Beendigung des Vertrags gibt NT-TECH dem Kunden überlassene Zugangsdaten, Zugriffsrechte und sonstige zur Verfügung gestellte Materialien auf Anforderung zurück bzw. löscht diese, sofern keine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Umgekehrt gilt dies für NT-TECH überlassene Zugänge und Materialien des Kunden entsprechend.
§14 Widerrufsrecht für Verbraucher (nur B2C)
(1) Da der Vertragsschluss ausschließlich im Wege der Fernkommunikation über das NT-PORTAL erfolgt, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Verbrauchern steht daher grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass NT-TECH mit der Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt er zugleich seine Kenntnis, dass er dadurch bei vollständiger Vertragserfüllung durch NT-TECH sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB), erlischt das Widerrufsrecht entsprechend bzw. beschränkt sich auf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen.
(3) Die konkrete Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher gesondert vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt (gesetzlich vorgeschrieben, kein Bestandteil dieser AGB).
§15 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung finden sich in der Datenschutzerklärung unter nt-tech.net/datenschutz. Diese AGB treffen hierzu keine eigenständigen Regelungen.
§16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gegenüber Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von NT-TECH (Bad Camberg). Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand; eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.